Im Monat April 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Donnerstag, den 10. April 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Montag, den 7. April 2008.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Donnerstag, den 10. April 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Montag, den 7. April 2008.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Montag, den 14. April 2008. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.