Viele private Anleger haben im letzten Jahr Geld verloren. Sofern die Verluste aus dem Verkauf von Wertpapieren (Aktien etc.) resultieren, die nicht länger als ein Jahr im Bestand waren, können die Verluste gegebenenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
Zu beachten ist, dass etwaige Verluste aber nicht mit Verlusten aus anderen Einkunftsarten (z.B. Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit), sondern nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden können.
Hinweis: Wenn im Rahmen der Steuererklärung 2008 keine Verrechnung möglich ist, können die festgestellten Verluste im Rahmen einer Übergangsvorschrift ? bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 ? mit Gewinnen aus Wertpapierverkäufen ausgeglichen werden.