Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Anlage EÜR ist nicht verpflichtend

Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” zu verwenden, so die Richter vom Finanzgericht Münster.Im Streitfall...

Sonderausgaben: Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen

Durch das Jahressteuergesetz 2009 gelten ab 2008 geänderte Voraussetzungen für die Berücksichtigung von Schulgeld. Das Bundesfinanzministerium hat hierzu aktuell einen Anwendungserlass veröffentlicht.Nicht mehr relevant ist die Klassifizierung der Schule, da...