Der Deutsche Bundestag hat Ende Juni dieses Jahres das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) beschlossen. Tritt das Gesetz wie geplant im Oktober/November 2008 in Kraft, wird es die umfassendste Reform seit Bestehen des GmbH-Gesetzes sein. Denn das Gesetz belässt es nicht bei punktuellen Änderungen, sondern bringt eine in sich geschlossene Novellierung des geltenden Rechts. Schwerpunkte der GmbH-Reform sind:
- Die Flexibilisierung und Deregulierung bei Gründungen, z.B. durch die Beschleunigung des Registereintrags.
- Die Bekämpfung der Missbrauchsgefahr und verbesserte Kontrollen bei Krise und Insolvenz, um das Ansehen der Gesellschaften in der Öffentlichkeit und bei Geschäftspartnern zu stärken.
- Die Einführung der GmbH-Variante „Unternehmergesellschaft” (haftungsbeschränkt) für deren Gründung lediglich ein symbolisches Mindeststammkapital von einem Euro vorgesehen ist.
Hinweis: Der verabschiedete Gesetzentwurf verzichtet nun z.B. auf die ursprünglich angedachte Absenkung des Mindeststammkapitals auf 10.000 EUR (Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 26.6.2008).