Einnahmen-Überschuss-Rechnung: Anlage EÜR ist nicht verpflichtend

Ein Unternehmer, der seinen Gewinn nicht durch Bilanzierung, sondern durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt, ist nicht verpflichtet, den amtlich vorgeschriebenen Vordruck „Anlage EÜR” zu verwenden, so die Richter vom Finanzgericht Münster.Im Streitfall...