Im Rahmen der Unternehmensteuerreform ist u.a. geplant, zum 1.1.2009 eine 25-prozentige pauschale Abgeltungsteuer auf Kapitaleinkünfte von Privaten einzuführen. Das hätte zur Folge, dass die Steuerpflichtigen ihre Kapitalerträge nicht mehr gegenüber dem Finanzamt in den Steuererklärungen angeben müssten, wodurch die Anonymität der Anleger gewahrt bliebe. Vor diesem Hintergrund stellte sich eine Gruppe von Abgeordneten auch die Frage, wie künftig überprüft werden soll, ob die Abgeltungsteuer richtig ermittelt und abgeführt worden ist.
Die Bundesregierung hat dazu mitgeteilt, dass ? bei Bedarf ? der Kapitalertragsteuerabzug bei den regelmäßigen Betriebsprüfungen mitgeprüft werden soll. Darüber hinaus verfügt das Bundeszentralamt für Steuern zudem über zwei spezielle Fachprüfer für Kapitalertragsteuer im Bereich der Groß- und Konzernbetriebsprüfung, die auch außerhalb der turnusmäßigen Betriebsprüfungen prüfen sollen. Ein regelmäßiger Datenabgleich zwischen Banken, Steuerpflichtigen und Steuerverwaltung sei allerdings nicht geplant. Denn die vorgesehene Besteuerung von Kapitalerträgen an der Quelle stelle eine sehr wirksame Form der Steuererhebung dar, die grundsätzlich keiner weiteren Überprüfung durch die Finanzverwaltung bedürfe (Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage von mehreren Abgeordneten vom 7.5.2007, BT-Drs 16/5237).