Seit dem 1.11.2007 ist die Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (kurz: MiFID) in Kraft. Es handelt sich um eine Richtlinie der Europäischen Union zur Harmonisierung der Finanzmärkte im europäischen Binnenmarkt. Die Umsetzung dieser Regelungen in nationales Recht erfolgt in Deutschland mit dem ”Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz” und der „Wertpapierdienstleistungs- Verhaltens- und Organisationsverordnung”.
Die MiFID stellt spezielle Anforderungen an Kreditinstitute und Finanzdienstleister in Bezug auf das Wertpapiergeschäft mit ihren Kunden. Im Vordergrund steht die Förderung des Anlegerschutzes und des Wettbewerbs zwischen den europäischen Handelsplätzen. Für Anleger sind primär zwei Regelungen relevant:
- Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen ist anhand konkreter Vorgaben verpflichtet, die bestmögliche Ausführung von Wertpapierkauf- und -verkaufsaufträgen herbeizuführen. Damit wird der Dienstleister für jeden Auftrag automatisch einen bestimmten Handelsplatz vorgeben. Dem Kunden steht allerdings weiter sein Weisungsrecht zu.
- Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss Provisionen gegenüber dem Kunden offen legen, die es im Zuge des Wertpapiervertriebs ? zum Beispiel für Investmentfondsanteile ? an Kreditinstitute und Finanzdienstleister zahlt (Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente und der Durchführungsrichtlinie der Kommission ? Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz ?, vom 16.7.2007).