| Ab dem 1.1.2017 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Auf die neuen Formalitäten hat jüngst der Deutsche Steuerberaterverband hingewiesen. |
Folgende Aspekte sind hervorzuheben:
- Für das Beitragsjahr 2016 muss der Lohnnachweis erstmals bis zum 16.2.2017 digital übermittelt werden.
- Für die Beitragsjahre 2016 sowie 2017 muss parallel zum digitalen Lohnnachweis auch weiterhin der bisher bekannte Lohnnachweis im Online-, Papier- oder Fax-Verfahren eingereicht werden.
- Als Vorverfahren zur eigentlichen Lohnnachweismeldung ist ein verpflichtender Stammdatenabgleich vorzunehmen. Dieser kann ab 1.12.2016 durchgeführt werden. Der Abruf muss aktiv durch den Nutzer angestoßen werden. Der automatisierte Abgleich stellt sicher, dass nur Meldungen mit korrekter Mitgliedsnummer und den im betreffenden Meldejahr veranlagten Gefahrtarifstellen an die Unfallversicherungsträger übermittelt werden.
Beachten Sie | Die Zugangsdaten (einschließlich einer neu eingeführten PIN) bekommen die Unternehmen ab November 2016 schriftlich von der zuständigen Berufsgenossenschaft mitgeteilt.
Quelle | DStV vom 4.11.2016, „Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017: Lohnnachweis digital”