Die Finanzverwaltung hat die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs zu Umsatzsteuervorauszahlungen als regelmäßig wiederkehrende Ausgaben übernommen.
Einnahmen-Überschuss-Rechner (z.B. Freiberufler) müssen bei regelmäßig wiederkehrenden Zahlungen eine Besonderheit beachten. Denn soweit der Zahlungsfluss innerhalb von zehn Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel erfolgt, gilt nicht das Zu- bzw. Abflussprinzip. Vielmehr sind die Einnahmen oder Ausgaben steuerlich in dem Jahr zu erfassen, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Der Bundesfinanzhof entschied im August letzten Jahres, dass diese Regeln auch für Umsatzsteuervorauszahlungen gelten, sofern sie innerhalb von zehn Tagen nach Beendigung des Kalenderjahres entrichtet wurden, in dem sie entstanden sind.
Hinweis: Das Bundesministerium hat sich dem nunmehr angeschlossen. Es ist jedoch nicht zu beanstanden, wenn Umsatzsteuervorauszahlungen und -erstattungen mit Zahlung bzw. Gutschrift vor dem 30.4.2008 einheitlich als nicht regelmäßig wiederkehrende Ausgaben oder Einnahmen behandelt werden (BMF, Schreiben vom 10.11.2008, Az. – IV C 3 – S 2226/07/10001).