Ärztliche Gutachten, die allein zur Vorbereitung der Entscheidung einer Versicherung über die Gewährung einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit erstellt werden, sind nicht umsatzsteuerfrei, wenn hierin die Möglichkeiten zur Rehabilitation geprüft werden (BFH-Beschluss vom 31.7.2007, Az. V 98/06).