Im Monat November 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels
Barzahlung ? bis Montag, den 10. November 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. November 2008.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 10. November 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 7. November 2008.
Gewerbesteuerzahler (Monatszahler): Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 17. November 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 14. November 2008.
Grundsteuerzahler (Monatszahler): Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 17. November 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 14. November 2008.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend von dem vierteljährlichen Zahlungsgrundsatz verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal grundsätzlich am 15. August und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am 15. Februar und am 15. August zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 13. November 2008 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am Donnerstag, den 20. November 2008 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.