Im Monat März 2009 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels Barzahlung ? bis zum 10.3.2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis zum 7.3.2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis zum 10.3.2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis zum 7.3.2009.
Einkommensteuerzahler (vierteljährig): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis zum 10.3.2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis zum 7.3.2009.
Kirchensteuerzahler (vierteljährig): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis zum 10.3.2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis zum 7.3.2009.
Körperschaftsteuerzahler (vierteljährig): Vorauszahlung ? mittels Barzahlung ? bis zum 10.3.2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis zum 7.3.2009.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am 13.3.2009. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.