Im Monat Februar 2008 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 11. Februar 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 8. Februar 2008.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels Barzahlung ? bis Montag, den 11. Februar 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 8. Februar 2008.
Gewerbesteuerzahler: Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Freitag, den 15. Februar 2008 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Dienstag, den 12. Februar 2008.
Grundsteuerzahler: Zahlung ? mittels Barzahlung ? bis Freitag, den 15. Februar 2008 und ?mittels Zahlung per Scheck ? bis Dienstag, den 12. Februar 2008.
Bei der Grundsteuer kann die Gemeinde abweichend nach dem vierteljährigen Zahlungsgrundsatz gemäß § 28 Abs. 2 GrStG verlangen, dass Beträge bis 15 EUR auf einmal am Freitag, den 15. August 2008 und Beträge bis einschließlich 30 EUR je zur Hälfte am Freitag, den 15. Februar 2008 und am Freitag, den 15. August 2008 zu zahlen sind. Auf Antrag kann die Grundsteuer auch jeweils am 1. Juli in einem Jahresbetrag entrichtet werden.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung endet am Donnerstag, den 14. Februar 2008 für die Umsatz- und Lohnsteuerzahlung und am Montag, den 18. Februar 2008 für die Gewerbe- und Grundsteuerzahlung. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.