Um die Seeling-Rechtsprechung einzuschränken, hatte die Finanzverwaltung verfügt, dass Grundstücksentnahmen aus dem Unternehmensvermögen umsatzsteuerpflichtig sind.
Das Seeling-Modell bedeutet, dass Unternehmer die Vorsteuer aus dem Bau bzw. Kauf ihrer Privatwohnung in voller Höhe geltend machen können, sofern sie das Gebäude zu wenigstens 10 Prozent auch für unternehmerische Zwecke nutzen.
Hinweis: Mit Schreiben vom 22.9.2008 ist das Bundesministerium nun zurückgerudert: Die Entnahmen sind in allen noch offenen Fällen wieder umsatzsteuerfrei (BMF, Schreiben vom 22.9.2008, Az. IV B 8 – S 7109 /07/10002).