Handwerkerleistungen: Höherer Steuerabzug erst ab 2009

Nach Auffassung des Finanzgerichts Münster bestehen keine ernsthaften Zweifel daran, dass der von 600 auf 1.200 EUR heraufgesetzte Ermäßigungshöchstbetrag für die Inanspruchnahme von Handwerkerleistungen erst ab dem Veranlagungszeitraum 2009 gilt....

Sozialversicherung: Kein Schutz für Kleinbetriebe vor Phantomlohn

Sozialversicherungsträger dürfen auch dann Säumniszuschläge berechnen, wenn in einem Kleinbetrieb nicht bekannt war, dass ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag auch für Teilzeitbeschäftigte gilt. Nach Ansicht des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen könne und müsse...