Telefoninterviewer sind Arbeitnehmer und keine Selbstständigen

Beschäftigt ein Meinungsforschungsinstitut Telefoninterviewer gegen Honorar, haftet es für die nicht abgeführte Lohnsteuer. Nach einem aktuellen Urteil des Finanzgerichts Köln sind die Interviewer nämlich steuerrechtlich als Arbeitnehmer und nicht als...