Das Bundeskabinett hat am 21.5.2008 den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts (BilMoG) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist es, dass das bewährte, kostengünstige und einfache „HGB-Bilanzrecht” auf Dauer beibehalten und für den Wettbewerb mit den internationalen Rechnungslegungsstandards gestärkt wird. Wichtige Punkte des Gesetzentwurfs sind:
- Deregulierung
Mit dem Gesetzentwurf sollen Unternehmen von vermeidbarem Bilanzierungsaufwand entlastet werden. Mittelständische Einzelkaufleute, die nur einen kleinen Geschäftsbetrieb unterhalten, sollen von der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflicht befreit werden. Für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung) sind ebenfalls Befreiungen und Erleichterungen bei der Bilanzierung vorgesehen.
- Verbesserung der Aussagekraft der Abschlüsse nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz will das bewährte HGB-Bilanzrecht zu einem Regelwerk ausbauen, das den internationalen Rechnungslegungsstandards gleichwertig, aber wesentlich kostengünstiger und in der Praxis einfacher zu handhaben ist. Insbesondere soll es dabei bleiben, dass die HGB-Bilanz Grundlage der steuerlichen Gewinnermittlung ist. Dies ermöglicht den mittelständischen Unternehmen nur ein Rechenwerk ? die sog. Einheitsbilanz ? aufzustellen.
Hinweis: Der Entwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes wird wahrscheinlich unmittelbar nach der Sommerpause vom Bundestag beraten werden. Der größte Teil der neuen Vorschriften soll nach dem gegenwärtigen Stand erstmals auf Geschäftsjahre Anwendung finden, die im Kalenderjahr 2009 beginnen. Erleichterungen sollen teilweise aber schon für das Geschäftsjahr 2008 in Anspruch genommen werden können (Bundesministerium der Justiz, Pressemitteilung vom 21.5.2008).