Kurzarbeitergeld: Bezugsdauer auch in 2015 verlängert

| Auch in 2015 beträgt die maximale Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld zwölf Monate. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat die Bezugsdauer erneut ausgedehnt. |

Die gesetzliche Bezugsdauer für das konjunkturelle Kurzarbeitergeld beträgt sechs Monate. Unter gewissen Voraussetzungen kann das Bundesministerium die Dauer aber verlängern.

Quelle  Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld vom 13.11.2014, BGBl I 2014, 1749