Mit dem Jahressteuergesetz 2007 wurde die Regelung zur Beschränkung der Verlustverrechnung im Zusammenhang mit Steuerstundungsmodellen auch auf Einkünfte aus Kapitalvermögen ausgedehnt. Nach Auffassung der Finanzverwaltung liegt allerdings kein Steuerstundungsmodell vor, wenn ein Anleger in 2008 Anleihen erwirbt, die Stückzinsen als negative Kapitaleinnahmen ausweist und die Ausschüttung erst im Jahr 2009 unter Geltung der Abgeltungsteuer steuerpflichtig ist. Zwar liegt ein vorgefertigtes Konzept auch dann vor, wenn die positiven Einkünfte nicht der tariflichen Einkommensteuer unterliegen.
Dies kann aber nicht auf den Ausweis von Stückzinsen bei Anleihen und dem Zwischengewinn bei Rentenfonds übertragen werden. Denn dies ist marktüblich und erforderlich, damit der bisherige Gläubiger den Gegenwert des ihm zustehenden Zinsanspruchs realisieren kann.
Hinweis: Diese Ansicht kann im laufenden Jahr zu einem einmaligen Steuereffekt genutzt werden. So können gezielt Anleihen erworben werden, die planmäßig erstmals in 2009 Zinsen auszahlen. Die negativen Kapitaleinnahmen wirken sich in diesen Fällen im laufenden Jahr letztmalig mit der individuellen Progression aus und können auch mit anderen Einkunftsarten verrechnet sowie als Verlustvortrag verwendet werden. Die positiven Zinserträge werden nach dem 1.1.2009 fällig und unterliegen damit bereits dem moderaten Abgeltungstarif und belasten nicht den Steuersatz des Anlegers auf sein übriges Einkommen. Es handelt sich dabei auch nicht um einen Gestaltungsmissbrauch, wenn es insgesamt zu einem wirtschaftlichen Überschuss kommt. Dafür müssen die Zinserträge höher sein als die Summe der ausgezahlten Stückzinsen, der Bankspesen für den Erwerb und der Werbungskosten. Das wird regelmäßig erreicht, wenn die Anleihe nicht fremdfinanziert ist und zwischen Kauf- und Ausschüttungstermin mindestens ein Monat liegt. Denn dann liegt der positive Zinssaldo regelmäßig über den Bankgebühren.
Dieser Spareffekt kann sich ganz besonders bei Anleihen mit hohem Zinskupon auswirken, wenn die Zinsen unmittelbar nach Neujahr ausgeschüttet werden. Dann haben sich schon für nahezu das gesamte Jahr 2008 Stückzinsen angesammelt, die über einen Anleihekauf zu negativen Einnahmen führen. Nicht geeignet sind hingegen flat gehandelte Wertpapiere wie Genuss-Scheine oder strukturierte Anleihen, deren Zinshöhe von der Kursentwicklung eines Basiswerts abhängt. Auch Floater mit quartalsweiser Auszahlung weisen nur geringe Stückzinsen aus (OFD Magdeburg vom 13.6.2008, Az. S 2252 – 104 – St 214 V).