Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 beinhaltet ? wie die Versionen der Vorjahre ? ein Bündel von geplanten Einzelmaßnahmen. Diese sollen zum Teil schon für 2008 oder sogar bereits in allen noch offenen Fällen gelten. Nachfolgend werden wichtige geplante Änderungen im Überblick vorgestellt:
- Ab 2008 sollen Leistungen des Arbeitgebers zur betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu jährlich 500 EUR steuerfrei bleiben. Hierunter fallen auch Barzahlungen an Arbeitnehmer, die diese für extern durchgeführte Maßnahmen aufwenden. Nicht gefördert werden hingegen Beiträge für Sportvereine und Fitnessstudios.
- Schulgeldzahlungen an überwiegend privat finanzierte Schulen müssen innerhalb der Europäischen Union bzw. im Europäischen Wirtschaftsraum gleich behandelt werden. Geplant ist nun, diesen Grundsatz im Einkommensteuergesetz zu verankern. Danach sollen auch Schulgeldzahlungen an Deutsche Schulen in Drittländern berücksichtigt werden. D.h., ab 2008 wird ein Höchstbetrag von 3.000 EUR eingeführt, der 2009 auf 2.000 EUR und 2010 auf 1.000 EUR sinkt. Anschließend tritt die Vorschrift außer Kraft. Damit werden Schulgeldzahlungen ab 2011 generell nicht mehr als Sonderausgaben abziehbar sein. Für alle noch nicht bestandskräftigen Steuerfestsetzungen vor 2008 sollen die Zahlungen an Auslandsschulen im Rahmen einer Übergangsregelung abgezogen werden können.
- Auch in Zukunft soll es dabei bleiben, dass nur inländische gemeinnützige Einrichtungen von der Körperschaftsteuer befreit sind. Allerdings will man die gesetzlichen Vorschriften dahingehend ändern, dass auch Tätigkeiten in nicht nur unbedeutendem Umfang im Ausland begünstigt sind, wenn sie der Förderung des Ansehens Deutschlands dienen. Darüber hinaus ist geplant klarzustellen, dass eine Körperschaft nicht gemeinnützig ist, wenn sie extremistisches Gedankengut fördert.
- Ab dem Jahr 2010 ist ein neues „Faktorverfahren” für Ehegatten geplant, um die hohe Lohnsteuerbelastung in der Steuerklasse V als Hemmschwelle für eine Beschäftigungsaufnahme zu vermeiden. Danach sollen Ehegatten die Steuerklassenkombination IV/IV plus Faktor wählen können. Bei jedem Ehegatten werden so mindestens die ihm persönlich zustehenden steuerentlastend wirkenden Vorschriften beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt. Wird das Faktorverfahren von den Ehegatten gewählt, wird die Veranlagung zur Pflicht.
- Nach derzeit geltendem Recht kann die Buchführung nicht ins Ausland verlagert werden. Zukünftig soll aber die zuständige Finanzbehörde auf Antrag des Steuerpflichtigen bewilligen können, dass elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaft geführt und aufbewahrt werden. Die „Papierbuchführung”, insbesondere in Papierform benötigte Rechnungsbelege, muss aber im Inland verbleiben, damit eine Umsatzsteuer-Nachschau möglich ist.
- Die Regeln für Investmentfonds sollen an die Abgeltungsteuer angepasst werden. Geplant ist, ausländische Quellensteuern direkt im Fonds bei der Abgeltungsteuer anzurechnen.
Hinweis: Erfahrungsgemäß tritt ein Jahressteuergesetz erst kurz vor Silvester in Kraft. Das bedeutet, dass zwischen dem ersten Entwurf, wie er hier vorliegt, und dem letztendlich zustande kommenden Gesetz große inhaltliche Unterschiede bestehen können. So ist insbesondere im Hinblick auf Gestaltungsüberlegungen vor der Abgeltungsteuer noch mit Gegenreaktionen zu rechnen (Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 vom 28.4.2008).