Die Verschmelzung einer GmbH mit Grundbesitz auf eine andere GmbH unterliegt hinsichtlich des Eigentumsübergangs auf den aufnehmenden Rechtsträger ohne Rücksicht auf die gesellschaftsrechtlichen Beteiligungsverhältnisse der Grunderwerbsteuer.
Hinweis: Die Grunderwerbsteuer erfasst auch solche Rechtsträgerwechsel, die nicht Teil eines Leistungsaustauschs „Grundstück gegen Entgelt” sind. Der Steuertatbestand knüpft ausschließlich an die zivilrechtliche Eigentumsänderung an. Ein bloßer Formwechsel hingegen unterliegt nicht der Grunderwerbsteuerpflicht (BFH-Beschluss vom 7.9.2007, Az. II B 5/07).