Wie das Arbeitslosen- und Kranken- oder Mutterschaftsgeld unterliegt das 2007 neu eingeführte Elterngeld als Lohn- und Einkommensersatzleistung dem Progressionsvorbehalt. Dieser bewirkt, dass das Elterngeld als Lohnersatzleistung steuerfrei bleibt. Allerdings kann sich der persönliche Steuersatz des Steuerpflichtigen erhöhen, der dann auf die übrigen vorhandenen steuerpflichtigen Einkünfte der Steuerpflichtigen angewandt wird.
Hinweis: Trotz des höheren Steuersatzes zahlen Familien aber regelmäßig insgesamt weniger Steuern als vor der Geburt des Kindes. Manche Familien verfügen mit dem Elterngeld sogar über ein höheres Gesamteinkommen als vorher (BMF, Referat für Bürgerangelegenheiten, Pressemitteilung vom 30.4.2008).