Ein Doppelbesteuerungsabkommen ist ein Vertrag zwischen Staaten, in welchem geregelt wird, welchem Staat das Besteuerungsrecht für die jeweiligen Einkünfte zusteht. Der Grundgedanke eines Doppelbesteuerungsabkommens ist es, eine Besteuerung in beiden Staaten zu vermeiden.
Die Bezüge von in Deutschland wohnenden und in der Schweiz tätigen Arbeitnehmern dürfen nach dem Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Schweiz regelmäßig im Inland, demnach in Deutschland, besteuert werden. Es kommt aber dann zu einer Steuerpflicht in der Schweiz und einer Steuerfreistellung in Deutschland, wenn der Arbeitnehmer im Jahr mehr als 60-mal aus beruflichen Gründen nicht nach Hause zurückkehren kann. Erstreckt sich die Arbeitszeit etwa bei Schichtarbeitern oder beim Krankenhauspersonal mit mehrtägigem Bereitschaftsdienst über mehrere Tage, zählt lediglich jede einzelne mehrtägige Arbeitseinheit. Wer zum Beispiel 40-mal für jeweils 3 Tage ununterbrochen in der Schweiz Dienst tut, kehrt zwar an mehr als 80 Tagen nicht in seine Wohnung zurück, maßgebend sind aber nur die 40 Schichten. Daher wird die deutsche Besteuerung nicht ausgeschlossen.
Hinweis: Der Bundesfinanzhof weist darauf hin, dass er demnächst über weitere Sonderfälle entscheiden wird. Das betrifft etwa Fälle, in denen ein in Deutschland wohnhafter Arbeitnehmer häufig Dienstreisen unternimmt und anschließend nach Hause fährt, ohne zuvor seinen Arbeitsort in der Schweiz aufzusuchen (BFH-Urteile vom 27.8.08, Az. I R 10/07, Az. I R 64/07).