Skip to content
SEJ GmbH – Steuerberatungsgesellschaft
Leistungen
Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheitswesen
Immobilienbesitzer
Finanzinvestoren
Über uns
Dr. Kai Sauermann
Matthias Epple
Martina Hennes
Achim Müller
Sascha Simon
Stefan Beines
Carsten Link
Sibel Yigit
Denis Schläger
Konstantin Brettmann
Steuertipps
Karriere
Suche

Kategorie: Arbeitgeber

In ArbeitgeberVeröffentlicht 29. April 2021

Steuerfreie Corona-Prämie für geleistete Überstunden

Vom 1.3.2020 bis zum 30.6.2021 können Arbeitgeber eine steuerfreie Corona-Prämie nach § 3 Nr. 11a Einkommensteuergesetz bis zu 1.500 EUR an ihre Mitarbeiter zahlen. Eine Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist, dass die...

Weiterlesen
In ArbeitgeberVeröffentlicht 25. März 2021

Verbilligte Wohnraumüberlassung ist nun auch sozialversicherungsfrei

Die verbilligte Überlassung von Wohnungen an Arbeitnehmer kann seit dem 1.1.2020 lohnsteuerfrei sein. Durch eine Anpassung des § 2 Abs. 4 S. 1 der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) ist eine derartige Überlassung...

Weiterlesen
In ArbeitgeberVeröffentlicht 22. Februar 2021

Berufliche Auslandsreisen: Neue Pauschbeträge ab 1.1.2021

Auch im Lockdown ist die eine oder andere berufliche Auslandsreise nicht zu verschieben. Das Bundesfinanzministerium hat mit Datum vom 3.12.2020 (Az. IV C 5 - S 2353/19/10010 :002) aktualisierte Pauschbeträge...

Weiterlesen
In ArbeitgeberVeröffentlicht 25. Januar 2021

Meldung zur Sozialversicherung: Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ ab 2021 entfallen

Das Kennzeichen „Mehrfachbeschäftigung“ wurde mit Wirkung ab 2021 aus dem Arbeitgeber-Meldeverfahren entfernt (Siebtes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze, BGBl I 2020, S. 1248). Der Grund:...

Weiterlesen
In ArbeitgeberVeröffentlicht 25. Januar 2021

Teilnahme an einem Firmenfitnessprogramm kann steuerfrei sein

Die monatliche 44 EUR-Freigrenze für Sachbezüge gilt auch, wenn Arbeitnehmer auf Kosten ihres Arbeitgebers an einem Firmenfitnessprogramm teilnehmen können. Dies hat aktuell der Bundesfinanzhof entschieden. Sachverhalt Ein Arbeitgeber ermöglichte seinen...

Weiterlesen

Beitragsnavigation

Ältere Beiträge Ältere Beiträge
Neuere Beiträge Neuere Beiträge

Kategorien

Archiv

Suche

SEJ GmbH

Steuerberatungsgesellschaft
Neusser Straße 93
50670 Köln

Tel.: 0221 / 95 56 01 0
Fax: 0221 / 55 34 76
Mail: info@s-e-j.de

Unsere Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00

Freitag von 8:00 bis 15:00

Impressum

Datenschutz

© 2024 SEJ GmbH – Steuerberatungsgesellschaft