Skip to content
SEJ GmbH – Steuerberatungsgesellschaft
Leistungen
Unternehmen
Privatpersonen
Gesundheitswesen
Immobilienbesitzer
Finanzinvestoren
Über uns
Dr. Kai Sauermann
Matthias Epple
Martina Hennes
Achim Müller
Sascha Simon
Stefan Beines
Carsten Link
Sibel Yigit
Denis Schläger
Konstantin Brettmann
Steuertipps
Karriere
Suche

Autor: dsiadmin

In AllgemeinVeröffentlicht 1. Februar 2009

Steuerfreie Schichtzulagen: Arbeiten müssen tatsächlich ausgeführt werden

Nach dem Einkommensteuergesetz sind folgende Zuschläge zum Grundlohn für die Sonntags-, Feiertags- oder Nachtarbeit steuerfrei:bis zu 50 % für Sonntagsarbeit,bis zu 125 % für Arbeit an gesetzlichen Feiertagen sowie dem...

Weiterlesen
In AllgemeinVeröffentlicht 1. Februar 2009

Firmenwagen: Privatnutzung wird durch Jahresbahnfahrkarte widerlegt

Sofern ein Arbeitnehmer einen Firmenwagen auch für private Zwecke nutzen kann, muss der daraus resultierende geldwerte Vorteil nach der Ein-Prozent-Regelung ermittelt werden, es sei denn, es wird ein Fahrtenbuch geführt....

Weiterlesen
In AllgemeinVeröffentlicht 1. Februar 2009

Meldepflichten: Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

Zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung besteht für Arbeitgeber bestimmter Wirtschaftsbereiche ab dem 1.1.2009 die Pflicht, neue Arbeitnehmer sofort elektronisch zu melden (Sofortmeldung). Für folgende Wirtschaftsbranchen ist eine Sofortmeldung...

Weiterlesen
In AllgemeinVeröffentlicht 1. Februar 2009

Steuerfreie Einnahmen: Arbeitgeberleistungen zur Gesundheitsförderung

Durch das Jahressteuergesetz 2009 wurde geregelt, dass rückwirkend ab 2008 zusätzlich zum Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu 500 EUR...

Weiterlesen
In AllgemeinVeröffentlicht 1. Februar 2009

Vorsteuerabzug: Zur Leistungsbeschreibung in der Rechnung

Damit die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer geltend gemacht werden kann, müssen in der Rechnung Angaben über die Art der sonstigen Leistung enthalten sein. Der Bundesfinanzhof urteilte, dass die...

Weiterlesen

Beitragsnavigation

Ältere Beiträge Ältere Beiträge
Neuere Beiträge Neuere Beiträge

Kategorien

Archiv

Suche

SEJ GmbH

Steuerberatungsgesellschaft
Neusser Straße 93
50670 Köln

Tel.: 0221 / 95 56 01 0
Fax: 0221 / 55 34 76
Mail: info@s-e-j.de

Unsere Bürozeiten

Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 18:00

Freitag von 8:00 bis 15:00

Impressum

Datenschutz

© 2024 SEJ GmbH – Steuerberatungsgesellschaft