Anrufungsauskunft: Es gelten die Regeln für Verwaltungsakte

Arbeitgeber und Belegschaft können zur Klärung von lohnsteuerlichen Fragen beim Finanzamt eine gebührenfreie Auskunft (sogenannte Anrufungsauskunft) einholen. Das Bundesfinanzministerium setzt die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs nunmehr um, wonach die erteilte...