Ordnungsmäßige Buchführung bei Fahrlehrern

| Nach einer rechtskräftigen Entscheidung des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz sind branchenspezifische Aufzeichnungspflichten, wie die Aufzeichnungspflicht nach § 18 des Fahrlehrergesetzes, zugleich steuerrechtliche Pflichten. |Allgemeines zur AufbewahrungspflichtDer Aufbewahrungspflicht und dem Datenzugriff unterliegen grundsätzlich alle...