ELENA: Freitextfelder im Datenbaustein Kündigung/Entlassung ignorieren

Nach einer aktuellen Meldung des Deutschen Steuerberaterverbandes sind die im Rahmen des ELENA-Verfahrens im Datenbaustein Kündigung/Entlassung (DBKE) vorgesehenen Freitextfelder bei der Meldung an die Zentrale Speicherstelle nicht auszufüllen.
Die Änderung hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales kurzfristig am 30.6.2010 und damit nur einen Tag vor dem Inkrafttreten der neuen Meldepflichten bei Kündigungen und Entlassungen beschlossen. Die Folge: Die in der Version 01 des Datenbausteins DBKE vorhandenen Freitextfelder müssen vollständig ignoriert werden.
Meldungen, die in diesen Freifeldern dennoch Angaben enthalten, werden als fehlerhaft abgewiesen und müssen noch einmal korrigiert, d. h. ohne Angaben in den Freifeldern erneut gemeldet werden. Eine überarbeitete Version, in der die Freitextfelder nicht enthalten sind, gibt es voraussichtlich ab 2011.
Hinweis: Die Meldung DBKE darf jedoch nicht gänzlich unterbleiben. Dies würde gegen die Meldepflichten verstoßen und damit eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 EUR geahndet werden kann (Deutscher Steuerberaterverband e.V., Mitteilung vom 22.7.2010).