Elektronisches Ausfuhrverfahren: Teilnahme seit 1.7.2009 verpflichtend

Seit dem1.7.2009 besteht EU-einheitlich die Pflicht zur Teilnahme am elektronischen Ausfuhrverfahren. Die bisherige schriftliche Ausfuhranmeldung wurde durch eine elektronische Ausfuhranmeldung ersetzt.
In Deutschland steht hierfür seit dem 1.8.2006 das IT-System ATLAS-Ausfuhr zur Verfügung. Die Pflicht zur Abgabe elektronischer Anmeldungen betrifft alle Anmeldungen unabhängig vom Beförderungsweg (Straßen-, Luft-, See-, Post- und Bahnverkehr).
Hinweis: Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem aktuellen Schreiben zu den Auswirkungen Stellung (BMF-Schreiben vom 17.7.2009, Az. IV B 9 – S 7134/07/10003).