Im Monat Januar 2009 sollten Sie folgende Steuertermine beachten:
Umsatzsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Umsatzsteuer ? mittels
Barzahlung ? bis Montag, den 12. Januar 2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Lohnsteuerzahler (Monatszahler): Anmeldung und Zahlung von Lohnsteuer ? mittels
Barzahlung ? bis Montag, den 12. Januar 2009 und ? mittels Zahlung per Scheck ? bis Freitag, den 9. Januar 2009.
Bitte beachten Sie: Die für alle Steuern geltende dreitägige Zahlungsschonfrist bei einer verspäteten Zahlung durch Überweisung auf das Konto des Finanzamtes endet am Donnerstag, den 15. Januar 2009. Es wird an dieser Stelle nochmals darauf hingewiesen, dass diese Zahlungsschonfrist ausdrücklich nicht für Barzahlung und Zahlung per Scheck gilt!
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.