Neue Dienstanweisung zum Kindergeld

Bei Fragen zum Kindergeld dürfte ein Blick in die 175 Seiten umfassende Dienstanweisung des Bundeszentralamts für Steuern hilfreich sein. Die Dienstanweisung ist die zentrale Vorschrift für die Familienkassen und wurde nun auf den Rechtsstand 2019 geändert. Sie kann unter www.iww.de/s2953 heruntergeladen werden.