Steuertipps für behinderte Menschen und Ruheständler

Welche Pflegeleistungen können steuerlich geltend gemacht werden? Unterliegt die Rente der schrittweisen Anpassung an die Besteuerung? Diese und weitere Fragen beantwortet das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen in seiner aktualisierten Broschüre „Steuertipps für Menschen mit besonderen Bedürfnissen aufgrund einer Behinderung und für Menschen im Ruhestand” (Stand Februar 2018). Die 28 Seiten umfassende Broschüre kann unter www.iww.de/s505 kostenfrei heruntergeladen werden. |