Riester- und Rürup-Policen im Fokus

| Tages- und Festgeld ist wegen niedriger Zinsen eher unattraktiv und viele Anleger sehen Aktien als zu unsicher an. Mögliche Alternativen: Riester- und Rürup-Policen. |

Riester

Wird ein Riester-Vertrag noch in 2016 abgeschlossen, sichert das die staatlichen Zulagen für das gesamte Jahr (Grundzulage 154 EUR, Kinderzulage 185 EUR, bei Geburt ab 2008:
300 EUR). Für Zulageberechtigte, die zu Beginn des Beitragsjahres das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, erhöht sich die Grundzulage um einmalig 200 EUR.

Die volle Zulage setzt voraus, dass der Mindesteigenbeitrag eingezahlt wird. Dieser beträgt 4 % des im Vorjahr erzielten rentenversicherungspflichtigen Einkommens abzüglich der erhaltenen Grund- bzw. Kinderzulagen. Er ist nach oben auf 2.100 EUR (Eigenbeitrag und Zulage) begrenzt. Mindestens ist ein Sockelbetrag von 60 EUR zu leisten.

Beachten Sie  muss der Zulagenantrag bis Ende des übernächsten Jahres eingereicht werden. Die Frist für die Zulage des Jahres 2014 läuft somit Ende 2016 ab.

Rürup

Aus steuerlicher Sicht kommen Rürup-Verträge insbesondere für Selbstständige in Betracht, die ihre Höchstbeträge bei den Vorsorgeaufwendungen noch nicht ausgeschöpft haben. Für die Steuererklärung 2016 liegt der Höchstbetrag für Beiträge zugunsten einer Basisversorgung im Alter bei 22.767 EUR (bzw. bei 45.534 EUR bei Zusammenveranlagung). In 2016 können hiervon 82 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Beachten Sie | Vor Abschluss eines Rürup-Vertrags sollte jedoch bedacht werden, dass die Ansprüche grundsätzlich nicht vererbbar, nicht beleihbar und nicht veräußerbar sind.