Besuchsfahrten zum Kind führen nicht zu außergewöhnlichen Belastungen

Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat zu der immer wieder vorkommenden Frage Stellung genommen, ob Besuchsfahrten zum auswärts wohnenden Kind als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden können ? und diese Frage schließlich verneint.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung u.a. wie folgt: Der Gesetzgeber habe die Aufwendungen des nicht sorgeberechtigten Elternteils für den Umgang mit seinem Kind den typischen Aufwendungen der Lebensführung zugeordnet, die durch den Familienleistungsausgleich ? beispielsweise der auch dem nicht Sorgeberechtigten zustehende Kinderfreibetrag oder das Kindergeld ? berücksichtigt würden. Die Entscheidung des Gesetzgebers, dass Aufwendungen des getrennt lebenden Elternteils für den Umgang mit Kindern durch den Familienleistungsausgleich abgegolten seien, liege im Rahmen des gesetzgeberischen Regelungsspielraums (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.9.2011, Az. 5 K 2011/10).