Trinkgeld ist umsatzsteuerpflichtig

Erhält ein Gastwirt Trinkgeld, unterliegt das der Umsatzsteuer. Die in der Literatur zum Teil vertretene gegenteilige Auffassung, wonach nur vertraglich vereinbarte Vergütungen zählen, ist nach einem Urteil des Finanzgerichts Sachsen nicht mit dem EU-Recht vereinbar (FG Sachsen, Urteil vom 9.3.2011, Az. 4 K 1932/10).