Neue Anforderungen an Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen

An Factoring- und Finanzierungsleasingunternehmen werden durch das Inkrafttreten des Jahressteuergesetzes 2009 neue Anforderungen gestellt.

Die wesentlichen Änderungen ergeben sich unter anderem in

  • den erweiterten Anzeige- und Meldepflichten,
  • der Organisation des Rechnungswesens,
  • der Aufstellung eines Jahres- bzw. Konzernabschlusses nach den Vorschriften des KWG,
  • einer gesetzlichen Prüfungspflicht des Jahresabschlusses unabhängig von der Größe des Unternehmens,
  • der Beachtung der Mindestanforderungen des Risikomanagementsystems.

Erfahrungsgemäß führt die Umsetzung der neuen Regelungen in der Praxis zu großen Umstellungsproblemen. Wir können Sie aufgrund unserer langjährigen Beratungs- und Prüfungspraxis bei Finanzdienstleistungsunternehmen unterstützen, die neuen gesetzlichen Anforderungen in Ihrem Unternehmen umzusetzen. Aufgrund der mittelständischen Ausrichtung unserer Sozietät verfolgen wir dabei lösungsorientierte und kostenbewusste Beratungsansätze.

Wir stehen Ihnen gerne als kompetenter Partner unterstützend zur Seite.
Sprechen Sie uns an.

Im Folgenden finden Sie einige weitergehende Informationen der BaFin und der Bundesbank, die wir für Sie zusammengestellt haben:

Übersicht über die Anzeige- und Meldevorschriften
Übersicht über die wichtigsten Vorschriften für Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierhandelsbanken
Merkblatt ? Hinweise zum Tatbestand des Factoring
Merkblatt ? Hinweise zum Tatbestand des Finanzierungsleasings
Rundschreiben 5/2009 zu Änderungen des KWG für Finanzdienstleistungsunternehmen ? Factoring und Finanzierungsleasing
Informationsblatt zum Millionenkreditmeldeverfahren für Factoring- und Finanzierungsleasinginstitute
Begleitschreiben der BaFin und Bundesbank für Finanzierungsleasing- und Factoringinstitute zu den MaRisk