Kapitalanlage: Strategieentgelt zählt zu den Anschaffungskosten

Entgelte an Vermögensverwalter, die Kapitalanleger für die Auswahl zwischen mehreren Gewinnstrategien des Verwalters zu zahlen haben, gehören zu den Anschaffungskosten der Kapitalanlagen. Sie waren deshalb im Streitjahr 2003 nicht sofort als Werbungskosten abziehbar. Beachte: Ab 2009 sind Werbungskosten im Rahmen der privaten Kapitalanlage nicht mehr als Werbungskosten abzugsfähig.
Der Bundesfinanzhof stellte in einem aktuellen Urteil klar, dass Anschaffungskosten weder voraussetzen, dass es zum Erwerb bestimmter Kapitalanlagen gekommen ist, noch, dass dieser Erwerb bei der Zahlung bereits abgewickelt sein muss. Auch wenn die Kapitalanlagen im Zeitpunkt der Zahlung des Strategieentgelts noch nicht konkretisiert waren, besteht ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Entgelt und Erwerb.
Damit der Aufwand den Anschaffungskosten zugerechnet werden kann, müssen die Kosten den einzelnen Produkten grundsätzlich zugeordnet werden können. Kapitalvermögen ist nämlich nicht die einheitlich zu beurteilende Gesamtheit der Anlagen, sondern die Summe der jeweils gesondert zu beurteilenden Gegenstände.
Hinweis: Bei einem späteren Verkauf der Wertpapiere mindern die Anschaffungskosten den steuerpflichtigen Erlös oder erhöhen die negativen Kapitaleinnahmen (BFH-Urteil vom 28.10.2009, Az. VIII R 22/07).