Entzug der Abwrackprämie: Bei sofortiger Einlage ins Betriebsvermögen

In den Genuss der Abwrackprämie kamen in 2009 eigentlich nur Privatpersonen. Demzufolge erwarben einige Unternehmer und Freiberufler das neue Auto offiziell privat und legten es anschließend in das Betriebsvermögen ein – doch das war prämienschädlich.
Werden während einer Betriebs- oder Umsatzsteuersonderprüfung oder durch eingereichte Belege Verdachtsmomente für einen Missbrauch bei der Abwrackprämie bekannt, wird das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) informiert. Darauf weist die Oberfinanzdirektion Hannover in einem aktuellen Erlass hin.
Hinweis: Ein Verdachtsmoment könnte sich beispielsweise dann ergeben, wenn in der Rechnung für den Neu-/Jahreswagen die Umweltprämie auf den Anschaffungspreis angerechnet wird und das Fahrzeug sofort dem Betriebsvermögen zugeordnet wird. Welche Zeitspanne mit „sofort” gemeint ist, geht aus dem Erlass allerdings nicht hervor (OFD Hannover vom 4.9.2009, Az. S 0132 – 29 – StO 142).