Abgeltungsteuer: Anwendungserlass liefert wichtige Aspekte für Ehegatten

Das Bundesfinanzministerium hat rund ein Jahr nach Einführung der Abgeltungsteuer einen Anwendungserlass veröffentlicht, der wichtige Einzelfragen regelt. Nachfolgend sind wichtige Aspekte für Ehegatten aufgeführt:
Depotüberträge
Der Übertrag von Wertpapieren zwischen Einzel- und Gemeinschaftskonten bei Ehegatten gilt als unentgeltliche Übertragung und löst damit keinen Kapitalertragsteuerabzug als Veräußerungsvorgang aus. Die Bank muss diesen Vorgang allerdings dem Finanzamt melden. Eine Meldung muss nicht erfolgen, sofern Altbestände übertragen werden, die nicht der Abgeltungsteuer unterliegen.
Das Jahr der Eheschließung
Eine rückwirkende Erstattung bereits einbehaltener Kapitalertragsteuer ist auch im Jahr der Eheschließung aufgrund eines gemeinsamen Freistellungsauftrages möglich. Damit wird das Paar rückwirkend ab dem 1. Januar als verheiratet eingestuft, unabhängig vom Hochzeitstermin.
Verlustverrechnung
Die Verrechnung von negativen Kapitaleinnahmen aus dem Depot des einen Ehepartners mit positiven Erträgen des anderen Ehepartners bei der gleichen Bank ist ab 2010 möglich, wenn ein gemeinsamer Freistellungsauftrag erteilt wurde. Daher kann ein Freistellungsauftrag über 0 EUR notwendig sein, sofern das Volumen bereits bei einem anderen Institut ausgeschöpft ist (BMF-Schreiben vom 22.12.2009, Az. IV C 1 – S 2252/08/10004).