Insolvenz: Verhaltensanforderungen an den Geschäftsführer

Bei einer (drohenden) Insolvenz der GmbH gerät der Geschäftsführer schnell in verschiedene Pflichtenkollisionen. Wie er sich bei der Pflichtenkollision zwischen Massesicherungspflicht und Verpflichtung zur Abführung von Sozial- und Steuerabgaben zu verhalten hat, hat jetzt das Oberlandesgericht Frankfurt a.M. entschieden.
Führt der Geschäftsführer bei Insolvenzreife der Gesellschaft den sozial- oder steuerrechtlichen Normbefehlen folgend Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung oder Lohnsteuer ab, handelt er mit der Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters. Nach Ansicht der Richter ist er damit der Gesellschaft gegenüber nicht erstattungspflichtig (OLG Frankfurt a.M. vom 15.7.2009, Az. 4 U 298/08).