Vorsteuerberichtigung: Beim Wechsel zur Kleinunternehmerregelung

Unternehmer spielen insbesondere zum Jahreswechsel mit dem Gedanken, von der Regelbesteuerung zur umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung zu wechseln. Der Wechsel gelingt, wenn der Umsatz in 2010 voraussichtlich maximal 50.000 EUR und in 2009 nicht mehr als 17.500 EUR beträgt.
Bei der Kleinunternehmerregelung verzichtet der Gesetzgeber auf die Erhebung der Umsatzsteuer. Kleinunternehmer werden also im Ergebnis wie Privatpersonen behandelt. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass es hierdurch zu einer Berichtigung der bisher vorgenommenen Vorsteuerbeträge kommen kann. Mit Verweis auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs urteilte das Finanzgericht München, dass der Übergang zum Kleinunternehmer genauso eine Änderung der rechtlichen Verhältnisse darstellt wie der umgekehrte Wechsel zur Regelbesteuerung.
Hinweis: Eine Vorsteuerberichtigung erfolgt innerhalb von fünf und bei Gebäuden innerhalb von zehn Jahren seit dem Beginn der erstmaligen Verwendung (FG München vom 29.1.2009, Az. 14 K 4178/06).