Künstlersozialversicherung: Abgabesatz sinkt 2010 auf 3,9 %

Durch die Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 wird der Abgabesatz zum Jahr 2010 von 4,4 % auf 3,9 % gesenkt. Damit verringert sich der Satz innerhalb von fünf Jahren um insgesamt 1,9 %.
Zahlungspflichtig sind Unternehmen wie beispielsweise Verlage oder Galerien, die in ihrem Geschäftsfeld künstlerische oder publizistische Leistungen nutzen. Die Abgabepflicht erstreckt sich aber auch auf Unternehmen, die Veranstaltungen oder Betriebsfeiern mit Künstlern durchführen. Im Ergebnis kann letztlich jeder als Unternehmer abgabepflichtig sein, wenn er regelmäßig selbstständige künstlerische oder publizistische Leistungen für Zwecke seines Unternehmens in Anspruch nimmt und damit beabsichtigt, Einnahmen zu erzielen (Künstlersozialabgabe-Verordnung 2010 vom 10.8.2009, BGBl I 09, 2840).