Gesetzesänderung: Selbstständige erhalten wieder Krankengeld

Durch das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften wird der Krankengeldanspruch für gesetzlich versicherte Selbstständige ab dem 1.8.2009 wieder eingeführt, allerdings erst ab der siebten Woche der Arbeitsunfähigkeit. Voraussetzung ist, dass der Selbstständige den allgemeinen Beitragssatz zahlt.
Hintergrund: Seit dem 1.1.09 hatten Selbstständige, die freiwillig gesetzlich krankenversichert sind, keinen Anspruch mehr auf die Zahlung von Krankengeld. Um den Anspruch zu sichern, mussten sie entweder eine private Krankentagegeldversicherung oder einen Wahltarif in der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer dreijährigen Tarifbindung abschließen (Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.7.2009, BGBl I, 1990).