Geschenkgutscheine: Sachbezug versus Barlohn

An Arbeitnehmer ausgegebene, bei Dritten einzulösende Warengutscheine sind nur dann als steuerbegünstigter Sachbezug zu behandeln, wenn die Gutscheine auf eine nach Art und Menge konkret bezeichnete Sache lauten, so die Richter vom Finanzgericht München.
Weist der Gutschein hingegen – ohne konkrete Bezeichnung der zu beziehenden Ware – lediglich einen Geldbetrag aus, der bei Einlösung des Gutscheins auf den Kaufpreis angerechnet wird, ist von einer Barlohnzuwendung auszugehen.
Hinweis: Da Revision zugelassen wurde, bleibt abzuwarten, ob der Bundesfinanzhof die Auffassung des Finanzgerichts teilt (FG München vom 3.3.2009, Az. 8 K 3213/07).