Zweites Konjunkturpaket: Mit 50 Milliarden EUR aus der Krise?

In der Nacht zum 13. Januar einigte sich der Koalitionsausschuss auf ein Konjunkturpaket II, das einen Umfang von rund 50 Milliarden EUR aufweist. Wichtige Vorhaben sind im Folgenden aufgeführt, wobei die sogenannte Abwrackprämie bereits in Kraft ist.

  • Die Einkommensteuerbelastung soll verringert werden. Hierzu soll insbesondere der Grundfreibetrag rückwirkend zum 1.1.2009 um 170 EUR auf 7.834 EUR erhöht werden. Ab 2010 ist eine Erhöhung auf 8.004 EUR geplant. Auch der Eingangssteuersatz soll rückwirkend zum 1.1.2009 gesenkt werden, und zwar von 15 % auf 14 %. Für einen nicht verheirateten Arbeitnehmer mit einem Bruttogehalt von 36.000 EUR bewirken die vorgesehenen Maßnahmen eine jährliche Entlastung bei der Einkommensteuer und dem Solidaritätszuschlag von ca. 119 EUR (ab 2010: rund 202 EUR).
  • Das Konjunkturpaket II sieht von Juli 2009 bis 2010 eine Senkung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung um 0,6 % vor, sodass Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 0,3 % einsparen.
  • In 2009 und 2010 sollen den Arbeitgebern bei Kurzarbeit die von ihnen allein zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge hälftig durch die Bundesagentur für Arbeit erstattet werden. Für Zeiten der Qualifizierung während der Kurzarbeit sollen auf Antrag die vollen Sozialversicherungsbeiträge erstattet werden.
  • Mit dem Kabinettsbeschluss vom 14.1.2009 ist die Abwrackprämie bereits in Kraft. Demnach erhalten private Autohalter eine Prämie in Höhe von 2.500 EUR, wenn sie ein mindestens neun Jahre altes Fahrzeug, das für mindestens ein Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrotten und gleichzeitig einen Neu- oder Jahreswagen (ab Euro 4-Norm) erwerben. Die Prämie wird für Zulassungen bis zum 31.12.2009 gewährt.
  • Die Bundesregierung plant, die gegenwärtige Kfz-Steuer möglichst zum 1.7.2009 auf eine emissionsbezogene Kfz-Steuer umzustellen.
  • Kindergeldbezieher sollen für jedes Kind eine Einmalzahlung (Kinderbonus) in Höhe von 100 EUR erhalten (Mitteilung des Bundesfinanzministeriums vom 14.1.2009).