Zwangsvollstreckung: Mehr Versteigerungen im Internet geplant

Das Bundesjustizministerium hat am 29.7.2008 einen Gesetzentwurf über die Internetversteigerung in der Zwangsvollstreckung auf den Weg gebracht. Geplant ist, die Internetauktion von gepfändeten Gegenständen als Regelfall neben der bisher üblichen Versteigerung vor Ort zu etablieren. Damit soll das bislang für Internetversteigerungen geltende aufwendige und unpraktikable Verfahren abgeschafft werden. Hier werden die Kernpunkte der geplanten Neuerungen vorgestellt:

  • Betroffen sein soll nur die Versteigerung von beweglichen Sachen, die zuvor vom Gerichtsvollzieher oder einem Vollzugsbeamten der Finanzbehörden gepfändet worden sind. Die Versteigerung von Grundstücken ist damit nicht betroffen.
  • Bei einer Internetversteigerung müssen im Gegensatz zur Präsenzversteigerung Versteigerer und Bieter nicht vor Ort anwesend sein. Dadurch können zum Teil nicht unerhebliche Anreisekosten eingespart werden.
  • Die Neuregelung soll sowohl die Zwangsvollstreckung aus gerichtlichen Urteilen als auch die Zwangsvollstreckung aus Steuerbescheiden und aus Urteilen der Finanzgerichte zugunsten der Finanzbehörden betreffen. Diese Versteigerungen sollen auf der von der Bundeszollverwaltung schon seit einigen Jahren genutzten Auktionsplattform http://www.zoll-auktion.de stattfinden.

Hinweis: Das Bundesjustizministerium geht davon aus, dass mit Internetversteigerungen größere Beträge erzielt werden können als durch die Versteigerungen vor Ort, was sowohl Gläubigern als auch Schuldnern zugutekommt. Dabei stützt man sich auf die Annahme, dass im Internet ein größerer Bieterkreis erreicht werden kann (BMJ, Pressemitteilung vom 29.7.2008).