Steuerverfahren: Sollen künftig „schlanker” werden

Der vom Bundeskabinett im Sommer dieses Jahres verabschiedete Gesetzentwurf zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens soll papierbasierte Verfahrensabläufe durch elektronische Kommunikation ersetzen und damit Bürokratiekosten abbauen. Die meisten Maßnahmen treten voraussichtlich im Jahr 2009 in Kraft. Nachfolgend werden praxisrelevante geplante Maßnahmen im Überblick vorgestellt.

  • Unternehmen sollen ab dem Veranlagungszeitraum 2011 Steuererklärungen (Gewerbesteuer-, Körperschaftsteuer- und Feststellungserklärungen) standardmäßig elektronisch übermitteln. Darüber hinaus ist dies auch für die Steuerbilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung geplant. Zur Vermeidung unbilliger Härten können die Finanzbehörden in Ausnahmefällen aber auch darauf verzichten.
  • Neu gegründete Unternehmen müssen im Zusammenhang mit der Aufnahme Ihrer Tätigkeit u.a. Auskunft über ihre steuerrelevanten rechtlichen und tatsächlichen Verhältnisse geben. Diese Verpflichtung sollen sie künftig auf elektronischem Wege erfüllen können.
  • Es ist beabsichtigt, die Abgabe der Steuererklärung von privaten Steuerzahlern dadurch zu vereinfachen, dass künftig bestimmte ? bisher in Papierform vorzulegende ? Belege und Unterlagen dem Finanzamt auf elektronischem Wege verfügbar gemacht werden können. Davon betroffen sind zunächst Bescheinigungen über Spenden, vermögenswirksame Leistungen und Riester-Verträge.
  • Geplant ist, dass Finanzverwaltung und Rentenversicherung ihre Außenprüfungen bei Arbeitgebern künftig zeitgleich vornehmen.
  • Die Grenzen für die monatliche Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen sollen von aktuell 6.136 EUR auf 7.500 EUR angehoben werden. In den Fällen, in denen die Umsatzsteuerschuld des Vorjahrs unter einer bestimmten Betragsgrenze liegt, können Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen befreit werden. Es ist beabsichtigt, diese Betragsgrenze von 512 EUR auf 1.000 EUR anzuheben. Ferner können Unternehmer, deren Vorsteuer-Überschuss im Vorjahr eine bestimmte Betragsgrenze überschritten hat, wählen, ob sie ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen monatlich oder vierteljährlich abgeben. Dies ist künftig der Fall, wenn der Betrag 7.500 EUR übersteigt.
  • Beabsichtigt ist, die Schwellenwerte für monatlich abzugebende Lohnsteuer-Anmeldungen von 3.000 EUR auf 4.000 EUR anzuheben. Für vierteljährliche Anmeldungen soll der Betrag von 800 EUR auf 1.000 EUR angehoben werden.
  • Bei Ausführung umsatzsteuerfreier Leistungen an andere Unternehmer soll die Erteilung einer Rechnung grundsätzlich nicht mehr notwendig sein. Weiter ist geplant, auf die bisher obligatorische Ausstellung sogenannter Sammelrechnungen bei elektronischer Datenübermittlung zu verzichten.
  • Die Mitteilung der Banken über einbehaltene Abgeltungsteuer getrennt nach Postleitzahlen soll in elektronischer Form erfolgen (Regierungsentwurf des Gesetzes zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens vom 23.7.2008).