Umsatzsteuerbefreiung: Für Deutsche Post AG auch nach dem 31.12.2007

Das Bundesfinanzministerium hat am 16.01.2008 einen Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes vorgelegt. Hintergrund der geplanten Neuregelung ist der Wegfall des Postmonopols zum 31.12.2007. Die bislang allein für die Leistungen der Deutschen Post AG geltende Umsatzsteuerbefreiungsvorschrift soll an die Entwicklung der Liberalisierung auf dem Postmarkt angepasst werden. So sollen zukünftig alle Unternehmen eine Umsatzsteuerbefreiung in Anspruch nehmen können, die im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ständig flächendeckend „Post-Universaldienstleistungen” erbringen. In welchem Umfang allerdings bisher umsatzsteuerpflichtige Anbieter von Postdienstleistungen neben der Deutschen Post AG solche Universaldienstleistungen überhaupt erbringen können, ist aktuell nicht prognostizierbar.

Hinweis: Im Ergebnis sollen damit nicht alle Postdienstleistungen von der Umsatzsteuer befreit werden, sondern nur solche Leistungen, die dem Gemeinwohl dienen. Allein die Beförderung von Geschäftskundenpaketen z.B. fällt nicht darunter. Das Vorliegen der Voraussetzungen für die Umsatzsteuerbefreiung soll durch die Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahn) festgestellt werden (Referentenentwurf für ein Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes, Bearbeitungsstand: 8.1.2008).