Wer einem Anlagebetrüger auf den Leim geht, ist gleich doppelt bestraft. Einerseits ist das Kapital verloren, andererseits verlangt der Fiskus auf alle Erträge Steuern, auch bei Scheinrenditen. Das heißt, die Gewinne werden nicht ausgezahlt, sondern fließen wieder in die Anlage ein.
Für das Finanzamt ist übrigens nur wichtig, ob die Erträge hätten ausgezahlt werden können, auch wenn der Anleger am Ende nur Verluste hat. Positiv ist allerdings, dass die Beweislast für die Zahlungsfähigkeit des Anlagebetrügers beim Finanzamt liegt.
Jetzt hat die Oberfinanzdirektion Karlsruhe die Anlegerseite gestärkt. Der Verlust, der sich aus der Insolvenz eines Anlagebetrügers ergibt, ist aus “Billigkeitsgründen” zu berücksichtigen. Damit wird zwar nicht die Besteuerung der vergangenen Scheingewinne aufgehoben, es erfolgt aber im Idealfall ein Ausgleich in dem Jahr, in dem der Anlagebetrüger insolvent geht.

Scheingewinne ……. mir ist Ähnliches widerfahren: Vor einigen Jahren hatte ich mich von meinem Vermietungsobjekt in Berlin getrennt. Durch den Verkauf entstand mir ein empfindlicher Verlust, da wohl der Einstandspreis seinerzeit zu hoch war. Mit großer Verwunderung habe ich dann die Berechnung des Finanzamts zur Kenntnis nehmen müssen. Aus dem wirtschaftlichen Verlust (Verkaufspreis abzüglich Anschafungskosten) wurde steuerlich ein Gewinn!!!! Die über die Jahre in Anspruch genommenen (Sonder-) Abschreibungen wurden nämlich bei der Berechnung wieder hinzugezogen ……….
Ja, das ist die aktuelle Rechtslage: Der Fiskus holt sich die Vorteile, die der Anleger über die (Sonder-)abschreibungen erzielt hat, über den Veräußerungsgewinn innerhalb der Zehnjahresfrist bei privaten Immobilieninvestitionen wieder zurück. So tritt dann über die gesamte Betrachtungsdauer wenigstens steuerlich ein “Nullergebnis” ein, auf der Wertminderung bleibt der Anleger dann aber alleine sitzen. Umso wichtiger ist es, dass Immobilieninvestitionen nicht nur nach steuerlichen Gesichtspunkten ausgewählt werden.
Ja, diese Behandlung entspricht der aktuellen Rechtslage: Der Fiskus holt sich mit der Nachversteuerung innerhalb der Spekulationsfrist von 10 Jahren die Vorteile zurück, die er vorher über die Sonderabschreibungen gewährt hat. Das muss vorher bedacht werden …